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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der eduris GmbH Fußgönheim

  

1.Lieferbedingungen:

1.1. Angebote und Aufträge

Unsere Angebote - selbst auch mit Mengen und Lieferfristangaben – sind freibleibend. Erteilte Aufträge, sowie mündliche, fernmündliche oder telegrafische Abreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Abweichungen von bzw. Ergänzungen zu diesen Bedingungen sowie nachträgliche Absprachen bedürfen gleichfalls der rechtsverbindlichen, schriftlichen Bestätigung durch uns.

1.2. Preise

Die angebotenen oder bestätigten Preise gelten grundsätzlich in Euro. Sonderarbeiten bedingen einen Preisaufschlag. Für Aufträge, die zu einem späteren Termin oder zu einer späteren Auslieferung erteilt werden, gelten die Preise und Bedingungen am Tag der Lieferung. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Käufer das Recht, innerhalb von 10 Tagen vom Auftrag zurückzutreten. Bei Erstgeschäften mit einem uns unbekannten Käufer (Firma), behalten wir uns das Recht vor, gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu fordern. Zum Zwecke späterer Zahlungszielgewährung bitten wir diese Firmen, Referenzen anzugeben.

1.3. Entwürfe und Sonderanfertigungen

Von uns angefertigte Entwürfe bleiben unser Eigentum, selbst wenn sie besonders berechnet wurden; das jeweils in Frage kommende gewerbliche Schutzrecht steht ausschließlich uns zu. Die Entwürfe dürfen nicht nachgeahmt werden, auch darf das gelieferte Erzeugnis nicht vervielfältigt oder einem Dritten zur gewerblichen Nachahmung oder Vervielfältigung ausgehändigt werden.
Die vom Käufer druckreif erklärten Korrekturvorlagen im Rahmen von Sonderanfertigungen (Andrucke, Blaupausen) gelten für uns als verbindlich und entbinden uns von weiteren Prüfungen.

1.4. Gewährleistung wegen Mängel bei der Herstellung von Printprodukten

Die Herstellung bzw. Lieferung der bestellten Waren erfolgt in der Aufmachung und Verpackung wie schriftlich bestätigt. Geringfügige und branchenübliche Abweichungen bei Farbe und Gewicht, bei Eigenschaften des verwendeten Papiers, Kartons und/oder anderen Materialien sind zulässig und damit kein Mangel. Beim Einsatz von Naturmaterialien (wie z.B. Leder) ist mit Abweichungen in der Farbe und mit natürlich bedingten Fehlern in der Oberfläche zu rechnen; dies stellt ebenfalls keinen Mangel dar. Das Gleiche gilt für durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage; für handelsübliche Abweichungen vom Muster, sowie für von uns nicht verschuldete Fehler, die der Käufer in der von ihm als druckfertig bezeichneten Vorlage übersehen hat.

1.5. Mengenabweichungen bei Sonderanfertigungen von Printprodukten im Kundenauftrag

Bei Sonderanfertigungen im Kundenauftrag bleiben Mehr- oder Minderanfertigungen gegenüber der bestellten Menge aus drucktechnischen Gründen vorbehalten, und zwar typischerweise bis zu 10 % der Auftragsgröße, sofern nicht ein anderer Prozentsatz schriftlich vereinbart wurde. Das Recht, mehr oder weniger zu liefern, haben wir auch bei Lieferungen aufgrund von Mängelrügen, bei Ersatzleistungen oder ähnlichen Fällen. Die zulässige Abweichung wird von der bestellten Menge, oder, wenn eine Höchst- oder Mindestmenge in Auftrag gegeben worden ist, von der mittleren Menge berechnet. Wird ein Auftrag in Teillieferung ausgeführt, so können wir die Mengenabweichung nach unserem Ermessen auf die einzelnen Lieferungen verteilen.

1.6. Lieferfristen

Sofern keine andere Vereinbarung besteht, beträgt die Lieferfrist zwei Monate ab endgültiger Druckfreigabe. Die Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Druckgenehmigungen, die durch Verschulden des Abnehmers verspätet erteilt werden, entbinden uns von vereinbarten Lieferterminen. Ansprüche wegen verspäteter Herstellung und Lieferung sind ausgeschlossen. Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als angemessene Lieferzeit ab Werk oder Lager. Die Lieferfrist gilt erst ab Freigabe der Muster und Entwürfe durch den Käufer. Die Möglichkeit der Lieferung bleibt vorbehalten.

Unruhen, Streiks oder andere unabwendbare Störungen, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, entbinden uns von der Einhaltung eingegangener Liefertermine. Bei Lieferverzug kann der Käufer erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist seine gesetzlichen Rechte -– ohne entgangenen Gewinn – geltend machen. Das gilt auch für den Fall des § 326 Absatz 2 BGB.

1.7. Versand

Die Sendung geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, zu Lasten und Gefahr des Käufers. Die Transportversicherung geht ebenfalls zu dessen Lasten. Verpackung und Versandspesen werden zu Selbstkosten berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Sendung durch einen Frachtführer, Spediteur oder der sonst zur Durchführung der Sendung bestimmten Person oder Anstalt, bzw. die Übernahme durch den Käufer, gilt die Lieferung am Tag der Rechnungslegung als bewirkt und sämtliche Gefahren gehen auf den Käufer über (einschließlich Kosten der Lagerung). Wir behalten uns vor, unsere Kunden direkt ab Druckerei bzw. ab Herstellbetrieb im Unterauftrag zu beliefern, wobei unsere AGBs in analoger Weise zur Anwendung kommen.

1.8. Mängel

Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln. Beschädigte Sendungen sind dem Überbringer (z. B. Bahn, Post, Frachtführer, Spediteur) zur Verfügung zu stellen, da sonst kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden kann.
Wir können erkennbare Beanstandungen grundsätzlich nur innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware berücksichtigen. Warenrücksendungen können wir nur bei ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns anerkennen. Für genehmigte Rücksendungen gewähren wir eine Gutschrift in Höhe des Rechnungsbetrages abzüglich angefallener Boni und Skonti. Sofern kein Verschulden unsererseits vorliegt, muss die Rücksendung spesenfrei erfolgen. Unsere Haftung beschränkt sich auf den Rechnungsbetrag der von uns gelieferten mangelhaften Waren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Mängelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern uns keine grobe Fahrlässigkeit trifft. Ungenehmigte Warenrücksendungen werden an den Absender zurückgesandt.
Für Deckungskäufe, die der Käufer ohne unser Einverständnis, insbesondere ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verschaffen, vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.

1.9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen unser Eigentum; Gleiches gilt bei in Zahlung gegebenen Schecks oder Wechseln bis zu deren ordnungsgemäßer Einlösung, sowie daraus anfallende Klage-, Mahn- und Diskontspesen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zu be- und verarbeiten oder zu verkaufen. Forderungen bzw. Erlöse aus dem Weiterverkauf unserer Ware gelten als Forderungen bzw. Erlöse zu unseren Gunsten und werden hiermit an uns abgetreten. Übersteigt die abgetretene Forderung unsere Forderung um mehr als 20 %, so geben wir auf Wunsch des Käufers den übersteigenden Teil nach eigener Wahl frei. Die Vorbehaltsware darf weder sicherungsübereignet noch verpfändet werden. Im Falle einer Pfändung der Ware ist uns unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden.
Unsere Aussonderungs- bzw. Ersatzaussonderungs-Ansprüche entsprechend der Insolvenzordnung bleiben unberührt.


2.Zahlungsbedingungen:

2.1. Schuldbefreiende Wirkung

Schuldbefreiende Wirkung haben Zahlungen des Käufers nur, wenn der Gegenwert auf dem Konto unseres Geldinstitutes eingegangen ist.

2.2. Zahlungstermine

Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn eine Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder unmöglich geworden ist.

2.3. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht

Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen.

2.4. Zahlungsverzug

Bei Zahlungen nach Fälligkeit berechnen wir unter Vorbehalt weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken in laufender Rechnung üblicherweise berechneten Zinssatzes. Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt oder gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir zur Ausführung noch vorliegender Aufträge nicht verpflichtet. Außerdem steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller – auch noch nicht fälliger – Rechnungen und Vorauszahlungen für bereits gefertigte/teilgefertigte Ware zu verlangen.

3.Allgemeines:

3.1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Vertragsparteien Fußgönheim.

3.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Annahme der Auftragsbestätigung erkennt der Käufer vorstehende Bedingungen auch ohne ausdrückliche Anerkennung als wesentlichen Bestandteil des Liefervertrages an, selbst wenn der Käufer andere Bedingungen vorschreibt.

3.3. Gerichtsstand

Auf alle durch die Lieferung entstehenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein.